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Amtliche Leistungen
Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Gewisse Änderungen am Fahrzeug müssen von einem Prüfingenieur begutachtet und eingetragen werden. Diese Dienstleistung bieten wir als Prüfingenieur vom TÜV SÜD.
Bei Änderungen am Fahrzeug muss eine Änderungsabnahme erfolgen. Hierfür sind ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung erforderlich.
Wir beraten Sie gerne, damit der Abschluss einer Änderungsabnahme positiv verläuft.
Im Folgenden mehr dazu:
Das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können. (Verwendungsbereich)
Die Einhaltung der aufgeführten Auflagen und Bedingungen im Prüfzeugnis müssen eingehalten werden.
Die Änderungen am Fahrzeug müssen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein.
Die Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine ab 1. April 2006 vorgeschriebene Voruntersuchung für Gasantriebsfahrzeuge, bevor diese zur Hauptuntersuchung zugelassen werden.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Busse müssen nach den Bestimmungen der BOKraft geprüft werden.
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir gerne.
Sie haben eine Änderung an Ihren Fahrzeug vorgenommen?
Dann unterliegen Sie § 13 FZV die Mitteilungspflichten bei Änderungen.
Wir sind berechtigt Ihre Daten aufzunehmen und übernehmen gerne die Ergänzung Ihrer Fahrzeugunterlagen. Nehmen Sie einfach und unkompliziert Kontakt mit uns auf.
Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?
Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Sie brauchen ein Datenblatt für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ?
Gerne stehen wir hier mit Rat und Tat zur Seite.