KFZ – Prüfstelle Liemke

Unsere im Jahr 2018 neu errichtete und modern ausgestattete KFZ-Prüfstelle in Kaunitz ist -als langjähriger TÜV SÜD Autopartner- Ihr erster Ansprechpartner in folgenden Bereichen:

Hauptuntersuchung nach §29 STVZO, Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO, Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO,Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO,Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft, Ergänzung der Fahrzeugbeschreibung gem. §13 FZV, Mängelkarte gem. §5(3) FZV, Datenblatterstellung gemäß CoC.

Zusätzlich bieten wir folgende Dienstleistungen an:
verkehrsrechtliche Beratung, Kfz Gutachter, Kfz Sachverständiger, Sachverständigengutachten und Schadensgutachten gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Hand in Hand. Ohne Aufwand, keine Kosten. Lehnen Sie sich zurück, während wir uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern. KFZ-Gutachten, Schadensgutachten und Unfallgutachten für den Schaden an ihrem Fahrzeug.

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Amtliche Leistungen

Hauptuntersuchung nach §29 STVZO

TÜV Plakette

Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Wir führen diese Hauptuntersuchungen durch, nehmen sie Kontakt mit uns auf.

Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO

DER WEG ZUM H-KENNZEICHEN


Auf dem Weg zum H-Kennzeichen brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das Sie jederzeit von unserem Prüfingenieur erhalten können. Wobei folgende Anforderungen gegeben sein müssen:

Guter Pflege- und Erhaltungszustand
Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre zuvor in den Verkehr gekommen sein.

Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO


Anbauabnahmen Eintragungen Gewinderfeder

Gewisse Änderungen am Fahrzeug müssen von einem Prüfingenieur begutachtet und eingetragen werden. Diese Dienstleistung bieten wir als Prüfingenieur vom TÜV SÜD.

Bei Änderungen am Fahrzeug muss eine Änderungsabnahme erfolgen. Hierfür sind ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung erforderlich.

Wir beraten Sie gerne, damit der Abschluss einer Änderungsabnahme positiv verläuft.

Im Folgenden mehr dazu:

Das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können. (Verwendungsbereich)
Die Einhaltung der aufgeführten Auflagen und Bedingungen im Prüfzeugnis müssen eingehalten werden.
Die Änderungen am Fahrzeug müssen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein.

Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO

Ihr KFZ Gutachter für Gasanlagenüberprüfung

Die Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine ab 1. April 2006 vorgeschriebene Voruntersuchung für Gasantriebsfahrzeuge, bevor diese zur Hauptuntersuchung zugelassen werden.

Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft

KFZ Gutachten erstellen lassen

Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Busse müssen nach den Bestimmungen der BOKraft geprüft werden.

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft

Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir gerne.

Ergänzung der Fahrzeugbeschreibung gem. §13 FZV

Sie haben eine Änderung an Ihren Fahrzeug vorgenommen?

Dann unterliegen Sie § 13 FZV die Mitteilungspflichten bei Änderungen.

Wir sind berechtigt Ihre Daten aufzunehmen und übernehmen gerne die Ergänzung Ihrer Fahrzeugunterlagen. Nehmen Sie einfach und unkompliziert Kontakt mit uns auf.

Mängelkarte gem. §5(3) FZV

Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?

Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Datenblatterstellung gemäß CoC

Sie brauchen ein Datenblatt für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ?
Gerne stehen wir hier mit Rat und Tat zur Seite.

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Ablauf im Schadensfall:

Im Büro anrufen & Termin vereinbaren

Unser KFZ-Gutachter Büro ist 24h am Tag für Sie zur Stelle, denn man hat keinen Einfluss auf den Unfallzeitpunkt und wir wissen, dass dann jede Minute zählt.

KFZ-Gutachter kommt kostenfrei zu Ihnen

Im Schadensfall reicht ein Anruf und wir sind zur Stelle. Wenn nötig begutachten wir den Schaden direkt am Unfallort.

KFZ-Gutachten wird angefertigt

Anschließend erstellen wir Ihr Gutachten & füllen die Formulare für Sie aus. Ganz unkompliziert.

Auszahlung der Schadenssumme

Sie haben die frei Wahl den Schaden reparieren zu lassen oder erhalten die Schadenssumme bequem auf Ihr Konto überwiesen (fiktive Abrechnung).

Wir sind 24h für Sie erreichbar- Rufen Sie uns jetzt an

Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger & Gutachter

für Verl und Umgebung

24/7 kostenlose Anfahrt

Im Schadensfall bieten wir rund um die Uhr kostenlose Anfahrt und Beratung. Egal ob direkt an der Unfallstelle oder einem von Ihnen gewählten Ort.

Service bis zum Gelderhalt

Das Ingenieurbüro Ari unterstützt Sie auch nach der Erstellung des Gutachtens  solange, bis der Schaden komplett reguliert und das Geld auf Ihrem Konto ist.

schnelle & digitale Abwicklung

Um eine schnelle Schadenabwicklung zu ermöglichen, werden alle unsere Gutachten digital erfasst und in der Regel innerhalb von 24h zeitgleich per E-Mail an Sie und die gegnerische Versicherung versandt.

Keine Kosten im Schadensfall

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall ? Dann haben Sie Anrecht auf einen unabhängigen Gutachter. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

0163-8764013 – Jetzt anrufen

Wir sind Profis

Das Ingenieurbüro Ari ist Ihr erster Ansprechpartner in folgenden Bereichen: Verkehrsrechtliche Beratung, Kfz Gutachter, Kfz Sachverständiger, Sachverständigengutachten und Schadensgutachten gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Hand in Hand. Ohne Aufwand, keine Kosten. Lehnen Sie sich zurück, während wir uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern. KFZ-Gutachten, Schadensgutachten und Unfallgutachten für den Schaden an ihrem Fahrzeug.

Schadensgutachten innerhalb von 24h

Begutachtung an einem Ort Ihrer Wahl

Bargeld statt Reparatur

Begutachtung aller Fahrzeugarten

Kostenlose Beratung & Anfahrt

unabhängig & neutral

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Die KFZ Prüfstelle

Ihr KFZ-Sachverständiger & KFZ-Gutachter für Unfallschäden in Ostwestfalen.

Unser „Sofort-vor-Ort“-Gebiet: Schloß-Holte Stukenbrock, Verl, Kaunitz, Bielefeld, Herford, Enger, Bünde

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