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Fragen und Antworten – Wir beraten Sie gerne !
Alles was Sie rund um das Thema Schadensabwicklung wissen müssen. Fragen zu Barauszahlungen, Unfallgutachten, alles rund um das Thema Recht und der Funktion von unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Wir hoffen Ihnen damit weiterhelfen zu können, ansonsten nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen schnell, kostenlos und unkompliziert.
Selbst dem vorsichtigsten Autofahrer geschehen sie früher oder später – ein Unfall. Unfälle können teuer werden, besonders wenn Sie nach dem Unfall nicht das Richtige tun. Wir klären Sie darüber auf, was Sie nach dem Unfall machen müssen, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Auf den folgenden Seiten erklären wir Ihnen, wie die Schadensabwicklung zustande kommt und was es dabei zu beachten gibt, damit es nicht zu unnötigen Kosten kommt. Das Ganze wird anhand von praxisnahen Beispielen veranschaulicht und mit weiteren Hinweisen versehen.Wir sind ein freies Kfz-Sachverständigenbüro, genauso unabhängig gehen wir bei unseren Urteilen vor. Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, gehen wir bewusst keine vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen und Autohändlern ein. Dadurch ist garantiert, dass wir bei unseren Urteilen auch neutral bleiben und in keine Interessenkonflikte treten.Glauben Sie uns, wenn wir Ihnen sagen, dass eine solche Beratung nur zu Ihrem Vorteil ist. Denn Unfälle sind ein komplexes Thema, vor allem was den Kfz-Schaden anbelangt. Gehen Sie dabei nicht richtig vor, können unnötig hohe Kosten auf Sie zukommen.Die Thematik wird dadurch erschwert, dass viele Beteiligten im Spiel sind. Das verkompliziert die Abwicklung noch mehr. Wir unterstützen Sie dabei, die unterschiedlichen Parteien in den Griff zu bekommen.Wir können Ihnen dabei helfen, sich über die Sachlage zu informieren und Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten verschaffen. Damit Sie nicht von fremden Interessen ausgenutzt werden.
Alleine Sie entscheiden über den weiteren Ablauf, weder die gegnerische Versicherung oder sonst wer, Sie entschwinden welchen Kfz-Sachverständiger Sie einschalten oder wo oder ob Sie ihr Fahrzeug reparieren.
Schnelle Kontaktaufnahme durch die gegnerische Versicherung. Diese versucht aus Ihrer Unwissenheit Kapital zu schlagen und suggeriert Ihnen wie der Schadensablauf aussehen hat – allerdings ist dies zu Gunsten der Versicherung.Die Versicherungen wollen zumeist die Kosten für die Schadenabwicklungen niedrig halten. Die Versicherungen sind es, die aus der eigenen Tasche den Schaden begleichen müssen. Bei ihnen handelt es sich um Unternehmen, sie wollen einen Gewinn erzielen. Die Interessen der beteiligten Personen stehen für sie nicht im Vordergrund.
Eine weitere Partei sind die Autohäuser und Abschlepp-Unternehmen. Die wollen ebenfalls einen Gewinn erzielen. Das bedeutet, dass sie aus dem Schaden soviel Nutzen für sich selbst ziehen wollen wie möglich.Gerne wird sofort eine Abtretungserklärung zur Unterschrift vorgelegt und ein Mietwagen in Aussicht gestellt. Verzichten Sie auf den Mietwagen, kann diese Summe je nach Mietwagenspiegel direkt an Sie ausgezahlt werden.Der Unfallgeschädigte möchte zumeist so wenig wie möglich für die Reparatur bezahlen. Hier entsteht schnell ein Interessenkonflikt.
Diese und andere Parteien werden Ihnen zu erklären versuchen, wie Sie die Schadenabwicklung vorzunehmen haben. Dabei gilt es, die guten Ratschläge von den schlechten zu unterscheiden. Erst mit dem richtigen fachlichen Wissen können Sie einschätzen, hinter welchen Vorschlägen sich bloßes Eigeninteresse oder eine wirkliche Hilfe verbirgt. Dabei sollten Sie dennoch auf die anderen Parteien hören, denn nicht jeder Hinweis wird nur aus Eigeninteresse gegeben und nicht jede Partei agiert nur aus Eigennutz. Wägen Sie jeden Hinweis genau ab, inwieweit er Ihnen nützlich sein könnte. Lassen Sie sich ruhig Zeit, denken Sie in aller Ruhe darüber nach, was Ihnen die anderen Parteien vorschlagen. Welche Lösungen Sie verfolgen, kommt ganz auf den Unfall und die Schadensart an. Zum Beispiel haben Sie bei einem Kfz-Haftpflichtschaden mehr Kontrolle über die Schadenssteuerung als bei einem Kaskoschaden.
Kein Unfall ist wie der andere. Wie die Abwicklung ablaufen wird, hängt von der Art des Schadenfalls ab. Andere Bedingungen, wie der Unfallort, das Land, die beteiligten Versicherungen und Personen spielen ebenfalls eine Rolle. Ein Kfz-Haftpflichtschaden tritt dann ein, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben. In Deutschland tritt dann das Schadenersatzrecht in Kraft. Außerdem haben Sie, sollten Sie der Geschädigte sein, einen großen Einfluss auf die Schadenabwicklung. Tragen Sie jedoch die Schuld, dann handelt es sich um einen Kfz-Kaskoschadenfall. Hier gilt das Vertragsrecht und Sie haben weniger Kontrolle über die Schadenabwicklung, vorausgesetzt Sie verfügen über eine Kaskoversicherung. Je nachdem, welcher der beiden Fälle eintritt, läuft die Schadenabwicklung anders ab. Zuerst ist wichtig, die Schuldfrage zu klären. Daraus ergibt sich dann für Sie der Schadenfall. Als nächstes folgt der Nachweis der Schadenhöhe und schließlich wird im dritten Schritt der Schadenausgleich festgelegt, zumeist in der Form eines Geldbetrags (fiktive Abrechnung) oder einer Reparaturrechnung (konkrete Abrechnung). Der vierte Schritt behandelt die Schadenbeseitigung.
Schadenklärung (wer ist schuld?)
Schadenhöhe (Schadennachweis über die Höhe des Schadens)
Schadenausgleich (konkrete oder fiktive Schadenabwicklung)
Schadenbeseitigung (Reparatur, Teilreparatur, Weiternutzung ohne Reparatur, Verkauf)
Bei einem Unfall haben alle beteiligten Parteien ihre eigenen Zuständigkeiten. Sie sollten sich mit den Zuständigkeitsbereichen der Beteiligten auseinandersetzen und dadurch verstehen, welche Interessen sie verfolgen und welche Rolle sie bei der Schadenabwicklung spielen. Sie müssen die Schadensteuerung für sich gewinnen, um dadurch zu einem Ergebnis zu kommen, dass Ihren Interessen entspricht.Schadenhöhe (Schadennachweis über die Höhe des Schadens) Schadenbeseitigung (Reparatur, Teilreparatur, Weiternutzung ohne Reparatur, Verkauf)
Die Aufgabe des Versicherungsunternehmens ist es, den Schaden, welcher durch den Unfall zustande kam, zu regulieren. Das Eigeninteresse der Versicherung liegt darin, die dabei entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Daher ist auch die Versicherung an der Schadensteuerung interessiert. Es ist für Sie nicht von Vorteil, die Schadensteuerung einfach an die Versicherung zu übergeben. Bei einem Kaskoschadenfall gibt es für das Unternehmen weit mehr Möglichkeiten, Einfluss auf die Abwicklung zu nehmen als bei einem Kfz-Haftpflichtschaden. Die Versicherer versuchen die Versicherten mit diversen Paketen zu locken, ihnen die Kontrolle zu übergeben. Dabei wird mit Garantien und Dienstleistungen gearbeitet. Sogar vor Druckmitteln machen die Versicherer nicht Halt. Die Geschädigten bekommen von der Versicherung einen Hinweis auf das Kostenrisiko eines Gutachtens oder sorgen mit einem Vermerk auf die Schadenminderungspflicht für Konfusion. Dabei nimmt der Versicherer sein gutes Recht wahr, Kosten zu sparen. Würde er das nicht versuchen, würde er keinen Gewinn machen, das Unternehmen würde untergehen und Sie hätten keine Versicherung mehr. Jedoch darf Ihnen aus den Einsparungen kein Nachteil entstehen. Seien Sie daher beim aktiven Schadenmanagement des Versicherers auf der Hut, informieren Sie sich zuvor, was Ihnen zusteht und welche Möglichkeiten Sie haben.
Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe, Ihre Interessen bei der Schadenabwicklung zu vertreten. Nicht nur klärt er die Schuldfrage, er setzt ebenfalls Ihre Ansprüche durch. Diese Arbeit ist auch nötig, denn sonst stünden Sie alleine der Versicherung gegenüber. Die Versicherung kennt sich mit der Schadenabwicklung aus, hat ihre eigenen Experten und Fachmänner für dieses Thema. Im Vergleich zu denen sind Sie lediglich ein Laie. Der Rechtsanwalt hingegen gleicht diese Differenz aus.
Sie glauben, Sie brauchen keinen Rechtsanwalt weil die Schuldfrage eindeutig ist? Da haben Sie sich getäuscht. Eine klare Beantwortung der Schuldfrage entspricht nicht immer gleich der einfachen Schadensregulierung. Bei der Schadensregulierung erfolgen trotz eindeutiger Sachlage Kürzungen der Schadenssumme, die Sie ohne Rechtsbeistand hinnehmen müssen.
Desweiteren vereinfacht der Rechtsanwalt die gesamte Schadensregulierung. Dazu gehören u.a. die Übermittlung und Geltendmachung von Wertminderung, Reparaturbestätigungen und Nutzungsausfall-Entschädigungen, sowie diverse Unkosten wie An- und Abmeldegebühren.
Der Sachverständige ist Ihr Ansprechpartner für diverse Themen rund um KFZ-Unfälle. Insbesondere was die technischen Aspekte und die Feststellung schadenrelevanter Parameter anbelangt. Zum Beispiel Reparaturkosten, Wertminderung, Verkehrssicherheit etc. Jedoch bietet der Sachverständiger keine rechtliche Beratung oder Schadenabwicklung (Rechtsdienstleistungsgesetz) an.
Wer sich bereits mit der Schadenabwicklung und den komplizierten Vorgängen herumgeschlagen hatte, der wird die Arbeit eines neutralen Kfz-Gutachters zu schätzen wissen. Denn zumeist läuft die Schadenabwicklung nicht so reibungslos ab, wie man es sich wünscht. Schnell treten Schwierigkeiten auf und dann ist ein unabhängiger Gutachter gefragt, der zwischen der Versicherung, dem Reparaturbetrieb und den anderen Parteien vermittelt.
Sind Sie mit der Reparatur nicht zufrieden oder möchten Sie sichergehen, dass der Schaden auch fachmännisch repariert wurde? Ein unabhängiger Sachverständiger kann Ihnen dabei helfen, dass die Reparatur auch ordentlich durchgeführt wird und kann im Streitfall als Schlichter auftreten.
Ein Fahrzeug lässt sich nicht nur auf eine Art reparieren. Jedoch unterstützt die Versicherung nicht jeden Reparaturweg. Ein neutraler Sachverständiger erstellt Ihnen ein Gutachten, welches sich auf wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten stützt, und Sie somit vor kostspieligen Fehlentscheidungen schützt.
Bei der Reparatur kann es vorkommen, dass sie mehr kosten soll als zuvor vereinbart wurde. Das kann zur Folge haben, dass die Reparatur von der Versicherung nicht akzeptiert wird und somit die Zahlung verweigert. Dann müssen unter Umständen Sie den Differenzbetrag zahlen. Ein unabhängiger Gutachter überprüft jedoch die Rechnung und untersucht die Abweichungen. Dann tritt er als neutraler Vermittler zwischen der Werkstatt und der Versicherung auf. Zumeist kann er eine Schlichtung erwirken.
Für den Fall, dass es bei der Reparatur zu höheren Kosten durch erneute Schäden kommt, könnte sich die Versicherung weigern, diese zu zahlen. Dabei verweist sie oft auf das Prognoserisiko des Reparaturbetriebs. Ein neutraler Sachverständiger überprüft die Kostenausweitung und legt der Versicherung eine Stellungnahme vor. In dieser Stellungnahme wird die Reparaturkostenausweitung dokumentiert. Bei einem Gutachten liegt das Prognoserisiko beim Gutachter, nicht bei dem Reparaturbetrieb. Ihnen bietet sich damit der Vorteil, dass die Reparaturkostenausweitung auch von der Versicherung bezahlt wird.
Ein Sachverständiger erstellt eine Plausibilitätsprüfung, wenn der Hauptschuldige des Unfalls behauptet, nur einen Teil des Schadens verursacht zu haben. Mit dieser Prüfung können alle Beteiligten die richtigen Entscheidungen treffen.
In ihrem Bestreben, die Kosten der Schadenabwicklung zu reduzieren, streichen die Versicherungen oftmals bei ihren Prüfberichten die Reparaturkosten zusammen. Das ist eine gängige Methode bei der fiktiven Schadenabwicklung, um die eigenen Ausgaben zu senken. Zumeist geht es dabei um die Stundenverrechnungssätze für Dinge wie die Karosserie-, Elektrik- und Lackierarbeiten sowie die Mechanik, Aufschläge auf Ersatzteilpreise und Verbringungskosten. Oder es geht um den Reparaturweg, für den sich die Versicherung entscheidet. Ausschlaggebend sind dabei die Prüfposition, Übergangslackierungen und die Instandsetzungszeiten. Oder es wird eine Instandsetzung durchgeführt, statt Bauteile zu erneuern. Ein unabhängiger Sachverständiger kann die Kurzpositionen überprüfen und Ihnen erklären, welche Kürzungen zulässig sind und welche nicht.
Ein Gutachten ist wichtig, da Sie ohne ein Gutachten nichts in der Hand haben. Ohne es verlieren Sie die Kontrolle bei der Schadenabwicklung. Auf dem Gutachten werden alle schadenrelevante Parameter festgehalten.Auch der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht, sich einen Kfz-Sachverständigen bei einem Unfall (Kfz-Haftpflichtschaden) dazu zu holen. Er nimmt dann eine Schadenschätzung vor. Die gegnerische Seite ist dazu aufgefordert, die neutrale Ermittlung der Reparaturkosten und anderer schadenrelevanter Position zu tragen.
Zu einem Gutachten gehört ebenfalls eine Stellungnahme zur Wertminderung. So eine Wertminderung kann auch nach einer professionellen Reparatur des Unfallschadens eintreten. Schäden über der Bagatellgrenze sind bei einem Verkauf, der später nach dem Unfall durchgeführt soll, offenbarungspflichtig. Bei einem Kostenvoranschlag kommt jedoch keine Wertminderung vor.
Als Wiederbeschaffungswert bezeichnet man den Wert des Fahrzeuges, bevor der Unfall geschehen ist. Außerdem entspricht er dem Wert des Fahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Damit ist ein seriöser Gebrauchtwagenhändler aus dem räumlichen Umfeld des Käufers gemeint. Bei einem Unfall könnte der Wiederbeschaffungswert eine ausschlaggebende Berechnungsgröße sein, vor allem, wenn darüber entschieden wird, ob eine Reparatur noch Sinn macht oder eher ein Totalschaden angenommen werden muss. Der Wiederbeschaffungswert spielt auch dann eine Rolle, wenn der Wagen gestohlen oder gar zerstört wurde und er kann auch ausschlaggebend bei der Ermittlung der Wertminderung sein. Der Wiederbeschaffungswert wird grundsätzlich im Gutachten berechnet.
Der Restwert gibt an, wie viel das Fahrzeug wert wäre, wenn es im unreparierten Zustand nach dem Unfall veräußert werden würde. Dieser Veräußerungswert nach dem Unfall kann beim Totalschaden oder auch beim Reparaturfall eine wichtige Rolle spielen. Hauptsächlich ist der Restwert bei einem Verkauf des Fahrzeuges von Bedeutung. So kann es geschehen, dass Sie mehr davon haben, den Wagen nach dem Unfall zu verkaufen, als das Fahrzeug reparieren zu lassen und danach zu verkaufen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie als Leidtragender des Unfalls durch die Schadenabwicklung nicht wirtschaftlich schlechter gestellt sein werden als vor dem Unfall, aber auch nicht besser. Denn es könnte der Fall sein, dass nach dem Unfall eine Wertsteigerung des Fahrzeuges folgt. Auch das gilt es im Gutachten zu überprüfen. Durch den Vorteilsausgleich sind Sie unter Umständen verpflichtet, einen Eigenanteil zu tragen. Eine Wertverbesserung kann unter anderem durch die Beseitigung von Schäden eintreffen, die schon vorher aufgetreten waren, bei Verschleiß oder bei fälligen Investitionen.
Das Reparaturrisiko bezeichnet die möglichen Folgeschäden, die bei einer Reparatur eintreten können. Ein Gutachten soll Sie auch darüber in Kenntnis setzten, welche Folgeschäden bei der Reparatur eventuell auf Sie zu kommen könnten. Nicht immer lohnt sich eine Reparatur, auch wenn sie finanziell sinnvoll erscheint. Der Kfz-Sachverständiger zeigt Ihnen mit seinem Gutachten auf, welche Risiken bei der Reparatur bestehen. Eventuell können Sie sich dann gegen eine Reparatur entscheiden und vermeiden damit die kostspieligen Folgeschäden. Außerdem werden Sie gegen Reparaturkostenausweitungen geschützt, Sie müssen also nicht einen unvorhergesehenen Eigenanteil an der Reparatur zahlen. Wird ein Gutachten erstellt, dann liegt das Prognoserisiko dem Sachverständigen vor, wird ein Kostenvoranschlag erstellt, dann liegt es dem Reparaturbetrieb vor.
Wir verstehen, was Ihre Interessen sind. Ihnen ist ein Unfall widerfahren, es war nicht Ihre Schuld und Sie müssen möglicherweise noch etwas bezahlen! Deswegen wollen Sie ein neutrales Gutachten des Unfallschadens und anderer Positionen, wie etwa der Wertminderung, des Restwertes, Wiederbeschaffungswertes, der Reparaturdauer und des Reparaturrisikos. Sie wollen keine eigenen Kosten. Und dabei wollen wir Sie unterstützen.Vom Gesetzgeber steht Ihnen das Recht zu, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und ein Gutachten bei einem Haftpflichtschaden erstellen zu lassen.
Sollten Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dann wird die Versicherung der gegnerischen Partei Sie wahrscheinlich darüber in Kenntnis setzen, dass Sie kein Kfz-Gutachten einreichen müssen. Ein Kostenvoranschlag mit einem Foto reicht aus. Doch darauf sollten Sie nicht hereinfallen. Manchmal ist ein Kostenvoranschlag eine gute Sache für Sie, in vielen Fällen nützt der Kfz-Kostenvoranschlag nur der Versicherung. Denn bei dieser Abwicklungsvariante kann die Versicherung viele Ihrer Ansprüche ignorieren.Daher sollten Sie sich zuvor mit den Vor- und Nachteilen eines Kfz-Kostenvoranschlags bei der Schadenabwicklung auseinandersetzen. Sie haben diverse Möglichkeiten, den Schaden beim Unfall nachzuweisen, der Kostenvoranschlag stellt jedoch die unsicherste Lösung für Sie dar. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Es nützt Ihnen nichts, wenn der Schaden bei mehr als 750 bis 1.000 Euro liegt. Denn da befindet er sich unterhalb der Bagatellgrenze.
Wenn der Schaden wesentlich komplexer ist, als ein Laie einschätzen könnte.
Wenn Sie eine Wertminderung überprüfen sollten.
Wenn es Altschäden beim Wagen gibt.
Wenn das Risiko besteht, dass sich die Reparaturkosten ausweiten.
Wenn Sie noch andere Positionen ermitteln müssen, etwa Reparaturdauer, Ausfallzeit, Nutzungsausfall, Verkehrssicherheit etc.
Wenn durch den Unfall der Fahrzeugwert verringert wurde. Dabei geht es um das Werteverhältnis von Reparaturkosten zum Fahrzeugwert.
Und wenn eine Restwertermittlung nötig ist, also des Wertes des Autos im Zustand nach dem Unfall.
Die richtige Schadenabwicklung fängt bereits beim Unfallort an. Indem Sie sich direkt nach dem Unfall richtig verhalten, schützen Sie Ihre Ansprüche.